Intrahandel Online-Hilfe

2.1 Aktuell

Auf die im Bereich der Intrahandelsstatistik (Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs) für das Berichtsjahr 2023 eintretenden Änderungen wird nachfolgend hingewiesen:

  • Die Anmeldeschwelle zur Feststellung der Auskunftspflicht je nach Verkehrsrichtung bleibt unverändert: Für die Warenversendung liegt der Wert bei 500.000 Euro und für den Wareneingang bei 800.000 Euro.

  • Die auf den Vorjahreswert aller innergemeinschaftlichen Warenbewegungen bezogene Schwelle, bis zu der kein Statistischer Wert angegeben werden muss (nur bei Käufen/Verkäufen mit Geschäftsart 11 und 12, sowie bei Kommissions-, - Konsignations- oder Lagergeschäften mit Geschäftsart 31 und 32), wird für die Wareneingänge auf 50 Mill. Euro und für die Warenversendungen auf 45 Mill. Euro festgesetzt.

  • Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß Paragraph 6 AHStatG vom 14.06.2021, BGBl. I S. 1751, weiterhin beide Verkehrsrichtungen (Eingang und Versendung) zur Intrahandelsstatistik zu melden sind.

  • Die europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen für die Außenhandelsstatistik wurden neu gefasst. Die für die Außenhandelsstatistik maßgeblichen europäischen Verordnungen sind zum 01.01.2022 in Kraft getreten und haben zu diesem Termin die bisherigen Rechtsgrundlagen abgelöst. Mit Gültigkeit zum 01.01.2022 wurden zugleich Neufassungen des Außenhandelsstatistikgesetzes und der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung verabschiedet, die die europäischen Vorschriften auf nationaler Ebene ergänzen und näher ausführen. Die neuen Rechtsgrundlagen sind im Internet-Auftritt des Statistischen Bundesamtes abzurufen.

Änderungen bei den statistischen Meldungen

Neu - Elektronischer Dokumentenaustausch - Neu

  • Auskunftspflichtige Unternehmen zur Außenhandelsstatistik können ab sofort sensible Dokumente auf einem sicheren, elektronischen Weg mit dem Statistischen Bundesamt austauschen. Nach einmaliger Registrierung kann somit der Versand von Dokumenten per Brief oder Fax entfallen. Alle Informationen hierzu stehen Ihnen auf den Seiten des Erhebungsportals zur Verfügung.

Erklärvideos zu den Online Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.core

Änderungen bei den Meldeformaten

  • eSTATISTIK.core - Abweisung fehlerhafter Lieferungen ab 01. Februar 2023

    Bisher haben wir beim Senden auf vorhandene Fehler nur hingewiesen, aber die Meldungen dennoch angenommen. Ab 01. Februar 2023 werden Meldungen, die nicht den Vorgaben entsprechen, abgewiesen. Angezeigte Fehler müssen vor der Übermittlung in der jeweiligen Datei korrigiert werden!

  • Die Übermittlung der Meldungen zur Außenhandelsstatistik - Intra- und Extrahandel - erfolgen seit 23. August 2022 unter einem gemeinsamen Zugang. Dadurch ergibt sich eine Änderung am Layout der Benutzeroberfläche "Für welche Statistik möchten Sie melden?" Die Formulare selbst bleiben unverändert. Informationen stehen Ihnen im Kapitel 1.4 IDEV-Hauptmenü (Anwendungsoberfläche) dieser Hilfeseiten zur Verfügung.

  • Die Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software (IDES) wird mit der Version 22 eingestellt. Meldungen mit dieser Version sind nur bis einschließlich Bezugsmonat Dezember 2022 möglich.

    Neuanträge zur Meldung mit IDES werden nicht mehr genehmigt!

    Informationen zur Dateimeldung in den akzeptierten XML-Formaten DatML/RAW und INSTAT/XML stehen Ihnen im Kapitel 6 Intrahandel Dateimeldung zur Verfügung. Liegen die zu meldenden Daten im CSV-Format vor, informieren Sie sich bitte im Kapitel 3.1 CSV-Import.