Intrahandel Online-Hilfe
- 1 IDEV "Intrahandel"
- 2 Allgemeine Informationen zum Intrahandel
- 3 Intrahandel Formularmeldung
- 4 Intrahandel Formularmeldung für Drittanmelder
- 5 Intrahandel Berichtigung
- 6 Intrahandel Dateimeldung
- 7 Die Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software (IDES)
- 8 Stichwortverzeichnis (IDEV-Intrahandel)
- 9 Frequently Asked Questions - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Datenerhebung im Intrahandel
- 10 Kontakt/Ansprechpartner im Außenhandel
A
-
Abgabetermine
-
Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik sind spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf eines Berichtsmonats an das Statistische Bundesamt zu senden.
Siehe Kapitel 6.4 Abgabetermine oder den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Kapitel 1.6 "Übermittlung der Meldungen"
-
Änderungen ab Januar 2022
-
Siehe Kapitel 2.3 Änderungen bei den Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022
-
Anleitung zum Ausfüllen der Intrastat-Vordrucke
-
Die Anleitung zum Ausfüllen der Intrastat-Vordrucke wurde im Jahr 2013 durch das Merkblatt zur Intrahandelsstatistik abgelöst, 2015 Namensänderung auf Leitfaden zur Intrahandelsstatistik, dieser kann hier heruntergeladen werden.
-
Anmeldeformen bei IDEV
-
IDEV-Intrahandel ermöglicht folgende Anmeldeformen:
Formularmeldung für Drittanmelder
-
Anmeldung zur Online-Meldung
-
Für die Anmeldung zur Online-Meldung benötigt man vom Statistischen Bundesamt eine zugewiesene Kennung und das dazugehörige Passwort. Kennung und Passwort können direkt auf der IDEV-Startseite online beantragt werden.
Siehe Kapitel 1.3 Registrierung zur IDEV-Intrahandel Online-Meldung
-
Ansprechpartner
-
Siehe Kontakt / Ansprechpartner
-
Art des Geschäfts
-
Es handelt sich hierbei um eine Angabe über bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages. Die Codierungen bezeichnen die verschiedenen Merkmale (Kauf, Verkauf, Lohnveredelung etc.), die zur Unterscheidung zwischen anderen Geschäften als nützlich erachtet werden. Siehe den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Anhang 2 "Art des Geschäfts".
Ab 2022 treten bei den Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik Änderungen in Kraft. Informationen hierzu stehen Ihnen im Kapitel 2.3 Änderungen bei den Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022 zur Verfügung.
-
ASCII-Dateien
-
Aufgrund der ab 1. Januar 2022 verpflichtenden Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners und des Ursprungslandes der Ware in der Verkehrsrichtung Versendung, sowie aus Gründen der Standardisierung der Dateiformate ist die Abgabe von Dateimeldungen im ASCII-Format über das Jahr 2021 hinaus nicht mehr möglich. Neuanträge zur Meldung in diesem Format werden daher nicht mehr genehmigt!
Anmeldern, die ihre Daten derzeit im ASCII-Format übermitteln, empfehlen wir eine Umstellung auf die in der Intrahandelsstatistik zugelassenen XML-Formate DatML/RAW und INSTAT/XML. Zudem besteht die Möglichkeit die Daten im CSV-Format zu importieren.
Weitere Informationen zu der jeweiligen Meldeform stehen Ihnen in den jeweiligen Kapiteln dieser Hilfeseiten, sowie im Kapitel 9.4 Fragen zur Ablösung des ASCII-Formats zur Verfügung.
-
Aufbewahrungsfristen
-
Wegen notwendiger Rückfragen durch das Statistische Bundesamt sollten kaufmännische Unterlagen, die zur Erstellung der Intrastat-Meldungen erforderlich waren, 2 Jahre aufbewahrt werden.
Siehe den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Kapitel 1.6 "Übermittlung der Meldungen"
-
Auskunftspflichtiger
-
Siehe den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Kapitel 1.2 "Auskunftspflicht"
-
Außenhandelsstatistik
-
Die Außenhandelsstatistik beschreibt den grenzüberschreitenden Warenverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland.