Intrahandel Online-Hilfe
- 1 IDEV Außenhandel "Intrahandel"
- 2 Allgemeine Informationen zum Intrahandel
- 3 Intrahandel Formularmeldung
- 4 Intrahandel Formularmeldung für Drittanmelder
- 5 Intrahandel Berichtigung
- 6 Intrahandel Dateimeldung
- 7 Die Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software (IDES)
- 8 Stichwortverzeichnis (IDEV-Intrahandel)
- 9 Antrag auf vereinfachte Anmeldung
- 10 Frequently Asked Questions - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Datenerhebung im Intrahandel
- 11 Kontakt/Ansprechpartner im Außenhandel
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Registrieren zur Online-Meldung
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Siehe Registrierung zur IDEV-Intrahandel Online-Meldung Kapitel 1.3
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Rechnungsbetrag
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Als Rechnungsbetrag ist für die angemeldete Ware das in Rechnung gestellte Entgelt, d.h. die umsatz-
steuerrechtliche Bemessungsgrundlage, anzugeben. Zu berücksichtigen sind hierbei auch eventuell berechnete Beförderungs- und Versicherungskosten sowie Verbrauchsteuern, die vom Erwerber geschuldet werden. Der Rechnungsbetrag ist in vollen Euro und ohne ggf. berechnete Umsatzsteuer einzutragen.
Anzugeben ist ein Zahlenwert ohne Komma, Sonder- und Währungskennzeichen.
Siehe den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Kapitel 5.1 und Kapitel 5.2 "Feld 18"
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Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen zur Außenhandelsstatistik
Siehe auch den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Anhang 6 "Unterrichtung nach Paragraph 17 Bundesstatistikgesetz"
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Reihengeschäfte
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Siehe den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Kapitel 9 "Beispiele und Sonderfälle f)"
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Reparaturen
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Seit dem Berichtsmonat "Januar" 2007 sind Waren, die zur beziehungsweise nach Reparatur/Wartung exportiert oder importiert werden, von der Anmeldung zur Intrahandelsstatistik und Extrahandelsstatistik befreit.
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Retouren / Rückwaren
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Gutschriften, nachträgliche Preisnachlässe usw., denen keine Warenbewegung zu Grunde liegt, sind nicht anzumelden. Gutschriften aufgrund von Warenbewegungen (Rücksendungen) sind entsprechend zu melden.
Siehe den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Kapitel 3.3 "Berichtigungen" und Kapitel 9.2 "Retouren und Gutschriften"
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Rückfragen
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Bei Unklarheiten zu Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Schreiben aufgeführten Ansprechpartner.
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Rücksendung von unbearbeitetem Material
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Die Rücksendung unveredelter Ware ist unter Geschäftsart "51" anzumelden. In diesen Fällen ist kein Rechnungsbetrag anzugeben.